Fragen Sie sich jetzt, welche Kosten entstehen würden?
Viele denken, ein Anwalt sei viel teurer als ein Inkassobüro. Das muss nicht sein.
Für den Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit und des Mahnverfahrens biete ich Ihnen auch Pauschalvergütungen an. Das bedeutet, ich kann Ihnen alle wesentlichen Teile der Beitreibung von der ersten Mahnung bis zur Mobiliarzwangsvollstreckung zu einem angemessenen Pauschalpreis anbieten. Dieser wird sich an der durchschnittlichen Höhe der beizutreibenden Forderungen und dem durchschnittlich zu erwartenden Beitreibungsaufwand orientieren.
Sie haben dann keine Arbeit mehr und vollen Kostenüberblick.
1. Kann die Forderung erfolgreich eingezogen werden, fallen keinerlei Kosten für Sie an. Sie erhalten Ihre volle Forderung ohne Abzug von Provisionen oder ähnliches. In einem solchen Falle ist der Forderungseinzug für Sie kostenlos. Die Kosten meiner Tätigkeit hat aufgrund des Verzugs der Schuldner zu tragen.
2. Trotz aller Sorgfalt kann es passieren, dass eine Forderung nicht eingezogen werden kann. In einem solchen Falle teile ich Ihnen mit, dass weitere Zwangsvollstreckungsversuche derzeit aussichtslos sind und schließe die Akte nach Eingang meiner Kosten.
Blieb die Forderung unstreitig und konnte somit im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens tituliert werden, so rechne ich mit Ihnen nach § 4 Abs. 2 RVG (früher: § 3 Abs. 2 BRAGO) niedrigere Gebühren ab, als es die gesetzlichen Gebühren wären, indem ich einen Teil des Erstattungsanspruchs gegen den Schuldner an Erfüllung Statt annehme. Für Sie bedeutet das, dass Ihr Kostenrisiko deutlich geringer ist, als es bei den “normalen” Gebühren eines Rechtsanwaltes wäre.
Ihr Kostenrisiko teile ich Ihnen auf Anfrage gerne unverbindlich per E-Mail mit.



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