Gründe, warum Sie einen Rechtsanwalt beauftragen sollten:
Inkassounternehmen bieten Ihnen lediglich die außergerichtliche Verfolgung Ihrer Ansprüche und das anschließende gerichtliche Mahnverfahren. Legt allerdings der Schuldner gegen den beantragten Mahnbescheid Widerspruch ein, muss der Anspruch im Klagewege durchgesetzt werden. Ein Inkassounternehmen müsste in diesen Fällen die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt abgeben, wodurch unnötige Verzögerungen entstehen, die Ihre Forderung gefährden.
Dagegen kann Sie ein Rechtsanwalt von der Mahnung bis zur Zahlung vertreten.
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Mahnungen
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Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
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Zahlungsklagen vor Amts- und Landgerichten
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Beauftragung Gerichtsvollzieher bis hin zur eidesstattlichen Versicherung
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Pfändung (Bankkonto, Arbeitseinkommen, Rentenanwartschaften u.v.m.)
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Vollstreckung in Grundstücke (Zwangsversteigerung)
Ein Rechtsanwalt kann im Vorfeld die Erfolgsaussichten des streitigen Verfahrens einschätzen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Ein weiterer wichtiger Grund für die direkte Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist, dass außergerichtliche Kosten der Forderungseintreibung durch ein Inkassobüro bei einer eventuell nötigen Klage nicht immer ersetzbar sind. Sie riskieren dann, nicht sämtliche Kosten erstattet zu bekommen.
AG Saarbrücken v. 11.08.1998 Az.: 36 C 44/98, nicht veröffentlicht
“Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Saarbrücken sind Inkassokosten nicht erstattungsfähig, da der Gläubiger gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassoinstitut gibt. Erstattungsfähig sind allerdings diejenigen Gebühren, die auch entstanden wären bei Beauftragung eines Rechtsanwalts.”
Ein Rechtsanwalt lässt sich zudem nicht prozentual an den Forderungen beteiligen. Auch verfügen Inkassobüros nicht über vergleichbare Rechtskenntnisse, wie ein Rechtsanwalt. Mit rechtlicher Kompetenz hebt sich der Forderungseinzug durch einen Rechtsanwalt von nichtanwaltlichen Wettbewerbern ab.
Inkassobüros haben häufig für Massenvorgänge vorgefertigte Schreiben, die Druck auf den Schuldner ausüben und gerichtliche Schritte androhen. Dagegen kann ein Rechtsanwalt seine Maßnahmen flexibel Ihren Bedürfnissen anpassen – ein Mahnschreiben mit „offiziellem“ Briefkopf kann im Ton trotzdem freundlich gehalten werden, wenn Sie z.B. einen guten Kunden nicht gleich verschrecken wollen. Dabei wird ein Rechtsanwalt trotzdem Ihre Interessen wahren.
Ein Rechtsanwalt kann Ansprechpartner für Ihren oftmals gutwilligen Schuldner sein und Vereinbarungen aushandeln, abwickeln oder überwachen. Zudem unterliegen Rechtsanwälte dem Berufsrecht der Rechtsanwaltschaft. Die Grenze zwischen erlaubtem und sinnvollem Druck auf den Schuldner - im Gegensatz zu unseriösen Methoden - weiß ein Rechtsanwalt genau einzuschätzen. Sie riskieren also nicht, plötzlich durch unzulässige Methoden des Inkassobüros, selbst in schlechten Ruf zu geraten und trotzdem im Ergebnis erfolglos bei der Durchsetzung der Forderung zu bleiben.
Als Beispiel dafür ist der am 12.4.2005 in der WAZ geschilderte Fall des Amtsgerichts Kamen (Az. 12 C 54/04) zu nennen. Dort wurde gerichtlich ein Hausverbot für Außendienstmitarbeiter eines Inkassobüros erwirkt. Der Schuldner habe sich durch das Schreiben des Inkassodienstes bedroht fühlen dürfen.
Fazit:
Es empfiehlt sich daher, direkt einen Rechtsanwalt mit dem Inkasso / Forderungseinzug zu beauftragen.



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