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Das Thema Abmahnungen hat im Laufe der Jahre mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Die Anzahl der Abmahngründe ist kaum bezifferbar.

Gerade im Onlinehandel – speziell auf der Auktionsplattform eBay – erhalten immer mehr Gewerbetreibende eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ihrer Konkurrenz.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?
Dann lesen Sie bitte hier weiter.

Der Grund für die Gefahr einer Abmahnung liegt oftmals darin, dass die bestehenden gesetzlichen Informationspflichten von kaum einem Gewerbetreibenden erfüllt werden. Viele scheuen hierbei die Kosten einer anwaltlichen Beratung, welche gerade im Onlinehandel eigentlich unumgänglich ist.

Am besten ist es natürlich, wenn Ihr Internetauftritt so gestaltet ist, dass er erst gar keinen Angriffspunkt für Abmahnungen bietet.


Die Frage von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen hat jedoch zwei Seiten.

Es sollte aber auch nicht ignoriert werden, wenn viele Mitbewerber im Internet unter Missachtung der elementarsten Grundsätze des Wettbewerbsrechtes handeln. Es kann in diesem Fall nachteilig sein, als Onlineverkäufer und Shopbetreiber einen rechtlich einwandfreien Internetauftritt zu haben, so dass Wettbewerbsnachteile durch nichtgesetzestreue Mitbewerber nicht hinzunehmen sind.

In Fragen des ggf. unlauteren Wettbewerbs Ihrer Mitbewerber und notwendigen Reaktionsschritten berate ich Sie gern. Ich möchte daher speziell Onlinehändlern und allen weiteren Interessenten die Möglichkeit geben, Ihre Angebotsseiten den gesetzlichen Erfordernissen anzupassen.

 

Sofortkontakt: 02307 - 97 31 283

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