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Ich habe über eine dubiose E-Mail von der Grevenreuth AG vom 16. Juni berichtet. Meinen Bericht finden Sie hier. In dieser E-Mail wurde dazu aufgefordert, 50 € in Form von paysafecard zu bezahlen.

Für das Zahlungsmittel paysafecard ist es äußerst bedauerlich, in dieser dubiosen E-Mail mit genannt zu werden. Paysafecard nahm die Abmahnwelle zum Anlass, die folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Aktuelle Information aufgrund der Abmahnwelle:
paysafecard – so wertvoll wie Bargeld

Anlässlich der aktuellen Abmahnwelle, bei der aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, dem Download von kostenpflichtigen nicht jugendfreien Inhalten oder anderen Verstößen per E-Mail die Bezahlung eines Betrags von bis zu 100 Euro per paysafecard gefordert wird, möchten wir gerne folgende Punkte hervorheben:

Das Zahlungsmittel paysafecard ist bekannt als "Bargeld fürs Internet". Das bedeutet, dass paysafecards im Wert von 10, 25, 50 oder 100 Euro bar bei Tankstellen, Kiosken oder Drogerien gekauft werden können. Auf diese Weise können Nutzer – ohne die Angabe von Bankkonto- oder Kreditkartendaten – sicher im Internet bezahlen. Sie müssen im jeweiligen Webshop lediglich den 16-stelligen PIN-Code, der auf der paysafecard aufgedruckt ist, eingeben – und schon ist die Zahlung durchgeführt.

Der Ausdruck "Bargeld fürs Internet" steht andererseits auch dafür, dass paysafecard mit dem 16-stelligen PIN-Code genauso wertvoll ist wie Bargeld. Zwar ist das Verlustrisiko immer nur so hoch wie der Wert der paysafecard, doch sollte mit dem Zahlungsmittel genauso achtsam umgegangen werden wie mit einem Geldschein. Wer den PIN-Code Dritten preisgibt, ermöglicht diesen damit den Zugang zu seinem bereits bezahlten Guthaben.

paysafecard ist ausschließlich als Online-Zahlungsmittel bei von paysafecard akzeptierten Vertragspartnern einsetzbar. Alle diese Partner werden vor der Integration von paysafecard als Zahlungsmöglichkeit nach strengen Kriterien überprüft. Zu den Akzeptanzstellen gehören beispielsweise Online-Games oder Internet-Telefonieanbieter (weitere Informationen hierzu finden Nutzer auf http://www.paysafecard.com/de/bezahlen/ ).

Auf keinen Fall wird paysafecard als Zahlungsmittel für Zahlungsaufforderungen von Behörden, Anwaltskanzleien oder Inkassounternehmen benutzt – schon gar nicht im Zusammenhang mit vermeintlichen Rechtsverletzungen. Aufforderungen, PIN-Codes per Telefon oder Email weiterzugeben, soll demnach niemals nachgekommen werden. Wie die aktuellen Fälle zeigen, handelt es sich dabei in der Regel um Betrugsversuche. Verbrauchern empfehlen wir, sich im Zweifelsfall an das paysafecard Kundenservice zu wenden. Alle Kontaktmöglichkeiten finden sich unter http://www.paysafecard.com/de/hilfe/.

Verbrauchern, die besonders sicher gehen wollen, empfehlen wir zudem, sich die Seriennummer ihrer paysafecard  zu notieren und aufzubewahren. Sollte eine paysafecard verloren gehen oder widerrechtlich in die Hände von anderen Personen gelangen, können sie ihr Guthaben vom paysafecard-Supportteam für Dritte sperren lassen, wenn dieses noch nicht verbraucht ist.


Wir sind als Unternehmen sehr interessiert, bei der Aufklärung und der Prävention solcher Fälle mitzuarbeiten. Als Kontakt steht Ihnen unser Risk & Fraud-Team für Fragen unter risk& Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zur Verfügung. 


Mehr zum sicheren Prepaid-Zahlungsmittel finden Sie unter http://www.paysafecard.com/de/.

 

 

Sofortkontakt: 02307 - 97 31 283

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