Start Schutzfähigkeit
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Jeder Internetnutzer weiß, dass die eigene Präsenz im Internet Zeit, Geld und Kreativität erfordert.

  • Sie erstellen sich ein Konzept, um Ihr Unternehmen mit den angebotenen Leistung optimal für den Kunden darzustellen;

  • Sie entwerfen Texte, Beiträge, Erstellen Präsentationen;

  • Sie fertigen Bildmaterial selber an oder lassen dies professionell erstellen

 
Nunmehr stellen Sie fest, dass beispielsweise Ihre Fotos von Dritten ungefragt benutzt werden.

Unterliegen auch Ihre Fotos dem urheberrechtlichen Schutz?

Jedes Foto (Produktfotos, Belegschaftsfotos, Familienfotos, Urlaubsfotos – alles, was ein Mensch fotografieren kann) unterliegt einem urheberrechtlichen Schutz. Fotos sind grundsätzlich nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, sei es als Lichtbildwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder als Lichtbild gemäß § 72 UrhG. Der Unterschied ist in der Praxis nicht wichtig und unterscheidet sich lediglich in der Schutzdauer von im ersten Fall 70 Jahren und bei einem Lichtbild  gemäß § 72 UrhG von 50 Jahren.

Handeln Sie im Falle einer Urheberrechtsverletzung. Ich berate Sie gern.

 

Sofortkontakt: 02307 - 97 31 283

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