Wenn Sie von einem Rechtsanwalt, einem Mitbewerber, einem Verein (z.B. Wettbewerbszentrale), der Industrie- und Handelskammer (IHK) etc. angeschrieben werden (per E-Mail, Fax oder Post) und z.B. zu einem Unterlassen eines konkreten Handelns aufgefordert werden, oder Zahlung eines Geldbetrages, oder zur Auskunftserteilung etc., so empfehle ich, mit mir sofort Kontakt aufzunehmen.
Hinweis:
Abmahnungen können z.B. auch mündlich am Telefon ausgesprochen werden! Es muss nicht immer schriftlich sein.
Kontaktieren Sie mich auch dann, wenn Sie das Schreiben oder den Anruf für unberechtigt oder sogar rechtsmissbräuchlich halten.
Ich empfehle Ihnen bei einer der vorgenannten Kontaktaufnahmen folgendes:
- Bei schriftlicher Kontaktaufnahme lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie ein Schreiben erhalten haben. Lassen Sie alles wie es ist und rufen mich unter 02307 - 9731283 (Nothotline: 0160 - 5563918) an.
- Bei telefonischer Kontaktaufnahme seien Sie mit den gegebenen Informationen zurückhaltend. Sie wissen zum einen gar nicht, wer der Anrufer ist und was er von Ihnen möchte. Zum anderen wissen Sie nicht, ob der Anrufer derjenige ist, für den er sich ausgibt. Es könnte sich um einen Testanruf halten, welches sich zur Kostenfalle entwickelt. Bitten Sie den Anrufer höflich darum, Ihnen sein Anliegen schriftlich mitzuteilen.
- Nehmen Sie zum Absender keinen unmittelbaren Kontakt auf.
Der Absender ist der Rechtsinhaber selbst:
Nicht immer stammen Sie Schriftsätze gleich von einem Rechtsanwalt. Denkbar ist auch, dass Sie der Gegner zunächst selbst kontaktiert, um mit Ihnen eine außergerichtliche Lösung ohne die Einschaltung eines Anwaltes zu finden. Dies kommt eher selten vor. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Parteien oftmals nicht selbst einigen können. Dies hat dann in den meisten Fällen zur Folge, dass sich der Gegner an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet und dieser sodann meinst kostenauslösende Maßnahmen ergreift.
Post vom Rechtsanwalt / Gericht etc.:
Haben Sie Post von einem Rechtsanwalt oder einem Gericht erhalten, dann sollten Sie auch zu diesem keinen unmittelbaren Kontakt aufnehmen. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Gegners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen. - Wurde Ihnen eine Frist gesetzt, dann notieren Sie sich diese.
- Lassen Sie sich von mir beraten. Schicken Sie mir das Schreiben vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer entweder
- per Fax an: 02307 / 9731284
- per E-Mail als Scan an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
- per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Gerstel, Weststr. 47a, 59174 Kamen
Allein durch die Kontaktaufnahme und das Zusenden der Unterlagen entstehen Ihnen bei mir noch keine Kosten. Ich werde Sie bei der ersten Kontaktaufnahme über die anfallenden Kosten informieren. Erst dann müssen Sie entscheiden, ob Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen möchten. - Sollten Sie die unerfreuliche Post am Wochenende, einem Feiertag oder erst nach meinen offiziellen Bürozeiten (Mo. bis Fr. 8:00 - 13:00 Uhr, Mo. bis Do. 14:00 - 18:00 Uhr, Fr. 14:00 - 16:00 Uhr) erhalten haben, so können Sie mich in ganz dringenden Fällen auch direkt über die Rufnummer 0160 - 5563918 erreichen. Ich helfe Ihnen sofort weiter.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Hinweis:
Vorstehenden Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.



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