Wurde Ihnen eine einstweilige Verfügung (z.B. durch einen Gerichtsvollzieher) zugestellt, dann müssen Sie sofort handeln. Sie dürfen die einstweilige Verfügung auf gar keinen Fall ignorieren. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet wird. Weitere nicht unerhebliche Rechtsanwaltsgebühren könnten ebenfalls entstehen.
Ich beherrsche die Fallstricke des einstweiligen Verfügungsverfahrens, weil ich inzwischen auf weit über 200 Verfügungsverfahren zurückblicke, die ich sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite geführt habe.
Ich empfehle Ihnen, sich bei Erhalt einer einstweiligen Verfügung wie folgt zu verhalten:
- Nehmen Sie zum Rechtsanwalt des Gegners keinen unmittelbaren Kontakt auf. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Gegners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen. Wenden Sie sich auch nicht an das Gericht, welches die einstweilige Verfügung erlassen hat. Dieses darf Sie nicht beraten. Überlassen Sie einfach mir die gesamte Kommunikation.
- Unterlassen Sie sofort das von der einstweiligen Verfügung umfasste Verhalten. Andernfalls drohen Zwangsgelder oder sogar Ordnungshaft. Sollten Sie die einstweilige Verfügung nicht oder teilweise nicht verstanden haben, oder sich unsicher sein, dann zögern Sie nicht und rufen mich sofort unter 02307 - 9731283 (Nothotline: 0160 - 5563918) an. Ich helfe Ihnen bei der Umsetzung umgehend und kontrolliere immer, ob Sie meine Hinweise auch richtig und umfassend umgesetzt haben. So kann ich weitere für Sie kostenauslösende Maßnahmen des Gegners schnell und effektiv verhindern.
- Notieren Sie sich unbedingt das Zustelldatum der einstweiligen Verfügung. Von diesem Tag hängt die zeitliche weitere Vorgehensweise entscheid ab. Lassen Sie zu viel Zeit ohne die erforderliche Reaktion verstreichen, so müssen Sie gegebenenfalls mit weiteren Kosten rechnen. Dies muss unbedingt verhindert werden.
- Lassen Sie sich von mir beraten. Schicken Sie mir die erhaltene einstweilige Verfügung vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer entweder
- per Fax an: 02307 / 9731284
- per E-Mail als Scan an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
- per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Gerstel, Weststr. 47a, 59174 Kamen
Achtung:
Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine Urkunde! Trennen Sie diese daher auf keinen Fall einfach auseinander!
Haben Sie mit dem Rechteinhaber selbst oder dessen Rechtsanwalt vor Erlass der einstweiligen Verfügung bereits schriftlich oder telefonisch kommuniziert, so schicken Sie mir bitte auch diese außergerichtlichen Unterlagen (Schriftsätze, E-Mails, Notizen, Gesprächsvermerke etc.) der Vollständigkeit halber zu.
Durch das Zusenden der einstweiligen Verfügung entstehen Ihnen bei mir noch keine Kosten. Ich werde Sie bei der ersten Kontaktaufnahme über die anfallenden Kosten informieren. Erst dann müssen Sie entscheiden, ob Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen möchten. - Sollten Sie die einstweilige Verfügung am Wochenende, einem Feiertag oder erst nach meinen offiziellen Bürozeiten (Mo. bis Fr. 8:00 - 13:00 Uhr, Mo. bis Do. 14:00 - 18:00 Uhr, Fr. 14:00 - 16:00 Uhr) erhalten haben, so können Sie mich in ganz dringenden Fällen auch direkt über die Rufnummer 0160 - 5563918 erreichen. Ich helfe Ihnen sofort weiter.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Hinweis
Vorstehenden Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.



bei einer einstweiligen Verfügung








