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Der Bundesgerichtshof hat am 14.07.2010 zwei Urteile aufgehoben, mit denen die Klagen von Gaskunden gegen Gaspreiserhöhungen abgewiesen worden waren.

Die Kläger der beiden Verfahren mit weitgehend gleich gelagertem Sachverhalt wurden als Endverbraucher von der Beklagten, einem nordwestdeutschen Energieversorgungsunternehmen, zum "Sondertarif S I" leitungsgebunden mit Erdgas beliefert.

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Der Bundesgerichtshof hat am 14.07.2010 über eine weitere Klage von Erdgas-Sonderkunden gegen Gaspreiserhöhungen entschieden. Dabei hat er die von dem Versorgungsunternehmen in älteren Verträgen verwendete Preisänderungsklausel für wirksam, die in jüngeren Verträgen verwendete Klausel hingegen für unwirksam erklärt. Ferner hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu der Frage weiter entwickelt, in welchen Fällen die widerspruchslose Hinnahme von Jahresabrechnungen als Zustimmung zu einem erhöhten Preis angesehen werden kann.

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Der für das Patentrecht zuständige Xa-Zivilsenat hat heute über eine Nichtigkeitsklage der Europäischen Zentralbank gegen ein Patent entschieden, das ein Verfahren zur Herstellung eines fälschungssicheren Dokuments, zum Beispiel von Geldscheinen, betrifft.

 

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Liebe Kollegen, haben Sie schon einmal ein Mandantengespräch abrupt beendet und Ihre Mandanten gebeten, schnellstens Ihre Kanzlei zu verlassen und nie wieder zu kommen? Ich schon und diese Entscheidung in Bezug auf das Hagener Ehepaar war goldrichtig, wie sich nunmehr herausgestellt hat.

Leider wirft nachfolgender Bericht einen dunklen Schatten auf die gesamte Anwaltschaft. Ein Rechtsanwalt und ein Notar wurden nunmehr verurteilt, weil Sie sich dazu haben hinreißen lassen, zahlreiche Abmahnungen für ein Ehepaar aus Hagen auszusprechen und sich die Gebühren mit diesen zu teilen. Das Portal der WAZ Mediengruppe "Der Westen" berichtet derzeit wie folgt:

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Ich habe über eine dubiose E-Mail von der Grevenreuth AG vom 16. Juni berichtet. Meinen Bericht finden Sie hier. In dieser E-Mail wurde dazu aufgefordert, 50 € in Form von paysafecard zu bezahlen.

Für das Zahlungsmittel paysafecard ist es äußerst bedauerlich, in dieser dubiosen E-Mail mit genannt zu werden. Paysafecard nahm die Abmahnwelle zum Anlass, die folgende Stellungnahme abzugeben:

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