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Ich suche ab sofort einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zur Festanstellung. Sie sollten vorzugsweise spezialisiert sein auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Interesse an den neuen Medien haben. Gerne auch Berufsanfänger.

Wenn Sie sich mit meinem Tätigkeitsbereich identifizieren können, dann freue ich mich auf Ihre Bewerbung. Bitte richten Sie diese nur per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

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Wann werden eBay-Händler endlich wach und erkennen, dass es ohne AGB nicht geht? Erst wenn z.B. diese einstweilige Verfügung auf dem Tisch liegt? Benutzen eBay-Händler keine rechtssicheren AGB, dann müssen Sie definitiv mit Abmahnungen rechnen. Bei einem Streitwert von 20.000 EUR (vgl. diesen Gerichtsbeschluss) beträgt das Prozesskostenrisiko in erster und zweiter Instanz 10.259,84 EUR.

An dieser Stelle darf ich nochmals darauf hinweisen, dass am 11.06.2010 das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht” in Kraft tritt. Der Gesetzgeber stellt neue Muster-Belehrungen zur Verfügung, die ab dem 11.6.2010 von jedem gewerblichen Verkäufer - eBay, Amazon, Yatego, Hood, Tradoria, Onlineshop etc. - verwendet werden müssen.

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Die Erstattung von Kosten für eine Gegenabmahnung kann im Regelfall selbst bei einer unberechtigten Abmahnung nicht verlangt werden. Hiermit hatte sich das OLG Hamm zu befassen.

Die Einzelheiten:

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Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen

Der BGH hat mit einem Urteil über die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Verwendung von Klauseln über Zahlungsmodalitäten in den AGB eines Luftverkehrsunternehmens entschieden.

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Urheberrechtsverletzungen sind keine Seltenheit. Immer wieder kommt es vor, dass z.B. Bildmaterial von Dritten ungefragt übernommen wird. Welche Ansprüche Ihnen in diesen Fällen zustehen, können Sie hier nachlesen. Welchen Schadensersatz können Sie von dem Bilderdieb verlangen? Hierzu hat sich das LG München I aktuell geäußert und auf einen Beschluss vom 20.1.2010 Bezug genommen:

"Parteivertreter werden zur angemessenen Lizenzgebühr für die der Bilder auf folgenden Beschluss der Kammer vom 20. 1. 2010 (betreffend den Streitwert für den Unterlassungsanspruch) hingewiesen:

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