Sorgt der heutige Tag, 11.6.2010 für Choas bei eBay. Derzeit rufen mich besorgte Händler an. Grund ist, dass die rechtlichen Informationen des Anbieters, die hinterlegten AGB, sowie die Widerrufs- oder Rückgabebelehrung in den von eBay vorgesehenen Feldern gar nicht angezeigt werden.
Besteht eine Abmahngefahr? Selbstverständlich! Aber kann das auch abgemahnt werden? Sollte es sich tatsächlich um einen eBay-Fehler handeln, wovon ich momentan ausgehe, dann dürfte es missbräuchlich sein, wenn ein Abmahner dieser Panne ausnutzt.
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Sie benötigen rechtssichere AGB für eBay, Hood, Yatego, Amazon, Ihren Onlineshop, oder einen anderen Onlinemarktplatz? Kein Problem. Gern lasse ich Ihnen mein Angebot zukommen. Handeln Sie rechtssicher, so können Sie die Fußballweltmeisterschaft ohne die Sorge um Abmahnungen genießen. Ich sage nur: `54, `74, `90, 2010 !
Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren für wirksam erklärt, nach der der Bauherr verpflichtet ist, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts in Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen.
Rocco Saponara scheitert erneut und muss die Kosten tragen:
Rocco Saponara beschäftigt die Gerichte weiter. Ich hatte bereits über dessen rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten berichtet:





