Entwarnung: Verstoß gegen eBay Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Artikeln nicht abmahnbar: LG Bochum, Urteil vom 16.6.2010, I-13 O 37/10
Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Rote Karte für den Abmahner! Ich habe vor Kurzem über eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen den eBay Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Artikeln der Mediadox Ltd., Director Danny Bzdok, durch Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen (Internetrecht-Rostock.de) berichtet. Den Beitrag können Sie hier nachlesen.
Der Abgemahnte wurde von mir vertreten. Die Abmahnung hielten wir für nicht berechtigt und haben beim LG Bochum negative Feststellungsklage erhoben. Der "mutige" Abmahner erhob Widerklage und scheiterte nunmehr doppelt, weil das LG Bochum sich seiner Auffassung nicht anschloss. Jetzt darf er die Kosten die negativen Feststellungsklage und die der Widerklage tragen. Hier die Einzelheiten:
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