Sie handeln als gewerblicher Verkäufer bei eBay und haben von einem Kunden eine negative Bewertung erhalten?
Der Onlinemarktplatz eBay ist für viele Händler von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Täglich durchstöbern unzählige potentielle Kunden die Angebote. Jetzt muss der Kunde nur noch bei Ihnen kaufen.
Leichter gesagt, als getan, wenn das Bewertungsprofil schlecht ist. Ich habe die passende Lösung für Sie. Die wichtigten Informationen habe ich einmal für Sie zusammengestellt, welche Sie hier nachlesen können:
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Herr Bernfried Warning, Flurstr. 21 f, 46414 Rhede,
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17.07.2008 entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.
Der Bundesgerichtshof hat die in der Kommentarliteratur streitig diskutierte Frage, ob die in § 517 ZPO vorausgesetzte Amtszustellung statt in der Form einer vollständigen Urteilsausfertigung auch durch eine beglaubigte Abschrift des Urteils erfolgen kann (bejahend: Thomas/Putzo/Reichold, § 517 Rdnr. 2; a. A.: Zöller/Vollkommer, § 517 Rdnr. 4), entschieden.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, inwieweit es Unternehmen verboten ist, Waren oder Dienstleistungen mittels Telefaxschreiben oder E-Mail nachzufragen.





