Start Expertenrat zahlt sich aus
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Viele Betroffene holen keinen anwaltlichen Rat ein, weil sie die Kosten einer anwaltlichen Beratung scheuen. Oft liegt die Höhe der geforderten Abmahnpauschale in einem Bereich, in welchem man geneigt ist lieber zu bezahlen, als eventuelle weitere Kosten durch das Aufsuchen eines Rechtsanwaltes entstehen zu lassen, welcher dann unter Umständen den Vorwurf bestätigt und zur Zahlung rät. 

Andere lassen sich durch das Abmahnschreiben „beeindrucken“ und gehen bereitwillig auf die Forderungen des Abmahners ein. Doch dies ist gerade der falsche Weg.

Ich halte eine Beratung zwingend für erforderlich. Folgende Fragen sollten geprüft werden:



• Liegt überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vor?

• Handelt es sich um eine berechtigte Abmahnung?

• Wurden die Formvorschriften eingehalten?

• Gibt es Anzeichen für einen Missbrauch?

• Sind die geforderten Gebühren angemessen?

• Ist die Vertragsstrafe angemessen?

• Ist die Unterlassungserklärung zu allgemein gefasst?


Beachten Sie, dass Sie an eine Unterlassungserklärung 30 Jahre gebunden sind und der Abmahner die Vertragsstrafe bei einem erneuten Verstoß verlangen kann. Sie sind nicht verpflichtet die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der vorgegebenen Form zu unterschreiben. Oftmals bietet es sich an, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine konkrete Vertragsstrafe muss nicht genannt werden. Auch können ventuelle Gerichtsstandsvereinbarungen gestrichen werden etc.


Wichtig:
Vor Abgabe der Unterlassungserklärung muss sichergestellt sein, dass Sie der Unterlassungsverpflichtung auch nachkommen. Sonst droht eine Vertragsstrafe. Teilweise kann es auch klüger sein, gar keine Unterschrift zu leisten. Dies ist stets eine Einzelfallentscheidung und bedarf sorgfältiger Überlegung.

Am Ende zahlt sich der Rat des Experten aus. Sie werden sehen.

 

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Weitere Informationen zum richtigen Verhalten bei Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Video-Blog. Sie finden uns bei YouTube unter dem Stichwort "Abmahnberatung".

 

 

 

AchtungSie haben eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage erhalten?

Verhalten Sie sich richtig!

Wenn Sie eine Abmahnung (z.B. wegen Filesharing, eines Wettbewerbsverstoßes, einer Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung, Geschmacksmusterverletzung oder Sonstigem) erhalten haben, dann sollten Sie diese in jedem Falle ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Gehen Sie aber auf die Forderungen des Abmahners auch nicht voreilig ein, ohne die Angelegenheit von einem Spezialisten geprüft zu haben. 

Wir blicken inzwischen auf weit über 3.000 Abmahnungen zurück, die wir sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite geführt haben. Wenn jemand die Fallstricke, Tricks und die Denkweise des Abmahners kennt, dann sind wir das. Wir beherrschen das Institut der Abmahnung und können Sie optimal beraten. Tausende Mandanten wurden bereits von uns erfolgreich gegen eine Abmahnung verteidigt.

Profitieren Sie von unserem Fachwissen!

Wir haben den Ablauf für Sie so einfach wie nur möglich gestaltet:

1. Sie lassen uns Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail, Fax oder per Post zukommen.

2. Wir prüfen Ihre Abmahnung und rufen Sie schnellstens kostenlos zurück.

Das Erstgespräch ist GRATIS!

Sie haben eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage erhalten? Bei uns sind Sie genau richtig. - Expertenrat zahlt sich aus

So handeln Sie rechtssicher bei

Kostenloses Erstgespräch

Das sagen unsere Mandanten über uns:

Mandantenmeinungen

D. Backhaus: Der Updateservice ist für mich unverzichtbar. Ich bezahle lieber für den Updateservice, als für Abmahnungen. Seitdem ich mit Ihnen zusammenarbeite habe ich keine Abmahnung mehr erhalten. Die Updates sind kompakt, nachvollziehbar und schnell umsetzbar. Den Rechtskram überlasse ich gern Ihnen, da ich meine Zeit für meine Kunden benötige. Absolut empfehlenswert. Ein MUSS für jeden Onlinehändler.

Sascha Tichai: Wir sind seit cirka 3 Jahren als Mandant bei der Kanzlei Gerstel und sind mit der Arbeit hoch zufrieden. In der Anfangszeit hatten wir uns rechtlich durch andere Anwälte beraten lassen. Allerdings war dieses oftmals nicht so gut, wie es hätte sein sollen. Früher hatten wir öfters mit Abmahnungen zu kämpfen. Seitdem wir bei der Kanzlei Gerstel sind und durch den Updateservice unseren Shop usw. immer auf dem neusten Stand haben gehört dies der Vergangenheit an. Ich fühle mich hier gut aufgehoben und ehrlich und fair beraten und kann diese Kanzlei nur jedem Onlinehändler empfehlen.

J.F.: Als neu angefangener Onlinehändler habe ich mich von Anfang an von der Kanzlei Gerstel beraten lassen. Da wir mit einer Vielzahl von Onlinehändlern in unserem Segment kämpfen müssen, die sich nicht an die geltenden Gesetze halten steht uns die Kanzlei Gerstel hier als zuverlässiger Partner zur Seite. Wir fühlen uns bei unserer aktiven Abmahntätigkeit hier immer sehr gut beraten, so dass wir keinen Wettbewerbsnachteil mehr haben und konkurenzfähiger sind.

FLUPI Discount LTD: Wir arbeiten mit Herrn Gerstel seit rd. 3 Jahren zusammen. Schon nach dem ersten Gespräch war klar, dass er der "Richtige" ist. Es war jedoch nicht nur die Sympathie entscheidend sondern sein umfassender Durchblick in komplexen Rechtsfragen sowie ein hohes Niveau an Kenntnis der geltenden Rechtsprechung in Wettbewerbs- fragen. ... Ein zugesagter Rückruf erfolgt immer zeitnah, so dass bei engen Fristen sofort reagiert werden kann. Man fühlt sich einfach wohl und gut aufgehoben.

M. Malinowski: Seit der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Gerstel sind wir gegenüber Attacken unserer Wettbewerber bestens gewappnet. Die Schnelligkeit und Komplexität des Internets überforderte unseren damaliger „Offline-Anwalt“ und sorgte bei mir für schlaflose Nächte. Vor allem für Newbies kann ich eine klare Empfehlung für den Updateservice aussprechen. Seitdem die Kanzlei Gerstel für unsere Rechtssicherheit im Shop und den anderen Verkaufsplattformen geradesteht, kümmere ich mich wieder ums verkaufen.

Norbert Loga, Geschäftsführer des VSLW e.V.: Nach über 28 jähriger Erfahrung in der Zusammenarbeit mit vielen, vielen Rechtsanwaltskanzleien muss ich sagen: 1A in allen Punkten! Herr Gerstel ist kompetent, fleißig und – vor allem –erfolgreich! Aber was nützt einem der beste Anwalt, wenn ein Chaotenteam im Büro regiert? Sein Team ist stets hilfsbereit, freundlich und gut organisiert. Da kann sich so manche große, namhafte Rechtsanwaltskanzlei „eine Scheibe von abschneiden“.

big-multimedia: Hier bekomme ich gut geplante Rechtssicherheit und einen durchdachten Updateservice, dadurch ist mein Onlinehandel immer auf der gesetzlich sicheren Seite. Auch meine Rechte für faires Handeln werden zuverlässig durchgesetzt. Auf das Team der Kanzlei Gerstel kann man sich verlassen.  Mit der Arbeit von Herrn Gerstel und seinem Team bin ich sehr zufrieden und empfehle die Kanzlei gern weiter.

Rene Wendt: Früher haben wir von verschiedenen Mitbewerbern Abmahnungen erhalten, die Zeit und unser Geld gekostet haben, weil wir unsere eigenen AGB selber erstellt hatten. Wir dachten immer: - Wir brauchen keinen Anwalt - weil wird schon irgendwie  funktionieren, das mit den eigenen AGB. Seit der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Gerstel sind wir bestens gegen Attacken von Mitbewerbern geschützt und das beste ist, dieser Service kostet weniger als ständig Abmahnungen zu erhalten.

Martin Piontkowski: Der Updateservice kann sich sehen lassen: Rechtssicherheit für einen günstigen Preis! Seit über einem Jahr arbeiten wir mit der Kanzlei Gerstel zusammen und hatten seither keine Abmahnung mehr. Man wird rechtszeitig über neue Änderungen der Gesetze informiert – sofort mit den passenden AGB-Texten, die man lediglich ersetzen muss. Auch bei Fragen aller Art wurde uns immer kompetent und schnell weiter geholfen. Absolut empfehlenswert!

Alle Mandantenmeinungen

 


 
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Unser Tipp für eBay Händler:
Achten Sie darauf, dass bei eBay Ihre Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung im Feld „Widerrufs- oder Rückgabebelehrung“ hinterlegt ist, damit diese auch über Wap-eBay erreichbar ist.

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Eine rechtssichere aktuelle Widerrufsbelehrung für eBay stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ihre eBay AGB sollten Sie ebenfalls in dem von eBay vorgesehenen Feld platzieren. Machen Sie im Feld „Rechtliche Informationen des Anbieters“ bei eBay vollständige Angaben.

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Bitte verwenden Sie in Ihrem Onlineshop niemals die gleichen AGB wie bei eBay!

Hinweis:
Was leider sehr viele nicht wissen: Es gibt bei Onlineshop AGB Besonderheiten zu beachten (Stichwort „Vertragsschluss“)!

Wir gestalten Ihre Onlineshop AGB rechtssicher. Eine sichere Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung stellen wir Ihnen zur Verfügung. Sie kennen nicht den Unterschied zwischen einer Widerrufsbelehrung und einer Rückgabebelehrung? Wir sagen es Ihnen.

Beispiel:
Verkaufen Sie in Ihrem Onlineshop z.B. hochwertige Ware mit einem Warenwert von stets über 40 EUR? Dann sollten Sie darüber nachdenken Ihren Kunden anstelle eines Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht einzuräumen. Wussten Sie, dass Sie beim Rückgaberecht Ihre Ware immer vom Kunden zurückerhalten? Das Rückgaberecht kann nämlich nur durch Rücksendung ausgeübt werden, während beim Widerrufsrecht bereits eine kurze E-Mail an den Händler genügt.

Unser Tipp für Shopbetreiber:
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Kunden in deutlich gestalteter Form über das ihnen zustehende Widerrufs- oder das Rückgaberecht belehren. Erstellen Sie am besten immer neben dem Link Unsere AGB einen separaten sprechenden Link mit der Aufschrift Widerrufsbelehrung, oder falls Sie eine Rückgabebelehrung verwenden mit der Aufschrift Rückgabebelehrung. Eine Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung nur in Ihren Shop AGB ohne separaten Hinweis genügt nicht dem Deutlichkeitsgebot.

Keine Abmahnung durch sichere AGB vom Anwalt 
Falsche Onlineshop AGB sind oft Gegenstand einer Abmahnung im Internet. Riskieren Sie keine Abmahnung wegen Ihrer Onlineshop AGB. Verwenden Sie im Onlineshop nur aktuelle sichere AGB, damit Sie keine Abmahnung wegen unzulässiger AGB Klauseln erhalten.

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