Ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr 2012 ! Gleich zum Jahresbeginn möchte ich Ihnen ein ganz besonderes juristisches Leckerli - mein Highlight aus 2011 - präsentieren.
Ein Nichtjurist könnte nachfolgende Ausführungen möglicherweise für eine juristische Raffinesse, eine brilliante Meisterleistung, halten. Der Verfasser muss ohne jeden Zweifel ein begnadeter Jurist sein, welcher mit Herzblut engagiert ist. Prädestiniert für das schier Unmögliche, einfallsreich, erfinderisch, gelehrig, genial, gescheit, ideenreich, intelligent, klug, kreativ, originell, geistreich, aufnahmefähig, begabt, blitzgescheit, hellwach und scharfsinnig muss dieser Jurist sein. Für alle Matrix-Fans: Der Verfasser ist "Der Auserwählte!" unter den Juristen.
"Nachdem die Beklagten nach Auskunft des Vertreters der Klägerin alle bisherigen Kosten bezahlt haben, das sind 2.923,60 Euro (...), entspricht es billigem Ermessen, nun auch einmal der Klägerin die Kosten aufzuerlegen. Das Verfahren ist kostenmäßig bislang einseitig und wohl auch einmalig günstig für die Klägerin verlaufen; vor allem aus Kostensicht. Billigem Ermessen entspricht es deshalb, diese Schieflage nun wenigstens durch die jetzt noch zu treffende Kostenentscheidung auszugleichen und der Klägerin die Kosten aufzuerlegen."
Und was fällt einem Volljuristen dazu ein?
Helfen Sie mir bitte, das richtige Wort zu finden. Ich dachte, der Neujahrsspaziergang würde mir den richtigen Einfall bringen, als ich die vielen Flaschen, Blindgänger und Nieten am Boden liegen sah.
Papier ist geduldig." - sagt man. Ich bin allerdings der Meinung, dass dies kein Grund dafür ist, auch wirklich alles zu Papier zu bringen.
Zum Verständnis:
In einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung durfte das Gericht am Ende "nur" noch über die Kosten entscheiden. Auf eine Abmahnung hin wurde keine Unterlassungserklärung abgegeben, eine einstweilige Verfügung erwirkt und nach erfolgter Zustellung insgesamt 3 Mal zur Abgabe einer Abschlusserklärung aufgefordert bis schließlich Hauptsacheklage erhoben wurde. Sie fragen sich jetzt bestimmt, warum 3 Mal zur Abgabe einer Abschlusserklärung aufgefordert wurde, richtig? Bereits nach der ersten Aufforderung wurden von den Beklagten alle Kosten bezahlt, die verlangte Abschlusserklärung aber nicht abgegeben. Fragen Sie mich jetzt nicht "Warum?". Das wollte ich auch wissen und fragte nach. Da erneut eine Antwort ausblieb, forderte ich schließlich ein drittes Mal zur Abgabe einer Abschlusserklärung auf. Nach Klageerhebung wurde sodann endlich die verlangte Abschlusserklärung abgegeben und der Rechtsstreit für erledigt erklärt. Gegen die Kostenentscheidung haben sich die Beklagten mit der zuvor wiedergegebenen Begründung zu wehren versucht.
Fazit:
Weniger ist machmal mehr.







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