So können Sie mich beauftragen:
Sie entscheiden von Forderung zu Forderung, ob Sie mit mir zufrieden sind und mich weiter beauftragen wollen. Mitgliedsbeiträge, wie bei Inkassobüros, gibt es bei mir nicht.
Ich ziehe Ihre Forderung bundesweit ein. Egal wo Sie wohnen oder der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Egal ob Sie nur eine einzige Forderung haben, oder viele.
Für eine Beauftragung senden Sie mir per Post oder Telefax die einzuziehende Rechnung, sowie eine eventuelle Mahnung an den Schuldner zu. Ebenso benötige ich das unten zum Download bereitgestellte Beauftragungsformular, sowie eine Vollmacht. Ich bestätige Ihnen sodann den Auftrag, Ihre Forderung einzuziehen, indem Sie eine Abschrift des angefertigten Inkassoschreibens per Telefax oder E-Mail erhalten.
Bitte teilen Sie mir Ihren vollen Vor- und Nachnamen bzw. Ihre komplette Firmierung mit. Ebenfalls benötige ich die vollständigen Daten des Schuldners. Bei einer GmbH wäre dies beispielsweise auch den Vor- und Nachname des Geschäftsführers. Durch vollständige Angaben können Sie Kosten vermeiden, die entstehen würden, wenn ich diese Angaben erst durch eine Auskunft aus dem Handelsregister erfragen müsste. Zudem wäre dies ein Zeitverlust für Sie.
Für eine Beauftragung verwenden Sie mein vorgefertigtes Auftragsschreiben, dass Sie sich als Dokument downloaden können.
• Download Auftragsschreiben PDF-Datei
Sollten Sie ein hohes Forderungsaufkommen haben, so können Sie mir Ihre offenen Posten auch als Excel Tabelle oder in Listenform mit den benötigten Informationen zur Verfügung stellen. Bitte erfragen hierfür die nähere Verfahrensweise telefonisch.
Weiterhin legen Sie bitte einmalig eine unterschriebene Vollmacht im Original bei.
• Download Vollmacht Word-Datei
• Download Vollmacht PDF-Datei
Weitere Verträge etc. sind nicht notwendig. Sie entscheiden von Forderung zu Forderung ob Sie mich beauftragen möchten.
Schicken Sie Ihren Auftrag
- per Fax an: 02571 - 921 899 9
- per E-Mail als Scan an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
- per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven
Über den aktuellen Stand können Sie sich jederzeit über die Onlineakte informieren.



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