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Konkrete Verfolgung der Urheberrechtsverletzung
Sofern der Verletzer nach außen nicht zu erkennen ist, weil er beispielsweise als privater Verkäufer bei eBay angemeldet ist und seine Kontaktdaten in der Auktion nicht nennt, müssen zuerst diese Kontaktdaten ermittelt werden. Im Rahmen eines sogenannten VeRi-Programms kann dies bei eBay in der Regel binnen 2 Werktagen ermittelt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eines Testkaufes, um an die gewünschten Daten zu gelangen.

Wenn dann die Kontaktdaten vorliegen erfolgt in den meisten Fällen zunächst eine außergerichtliche Abmahnung. Es empfiehlt sich, diese Abmahnung durch mich aussprechen zu lassen, da nur so gewährleistet ist, dass Ihre Rechte vollumfassend geltend gemacht werden. Ich kann die Höhe des Schadensersatzes den Sie geltend machen können durch Auswertung der Rechtsprechung genau eingrenzen. In der Abmahnung wird der Verletzer auf den begangenen Urheberrechtsverstoß hingewiesen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Durch die Abgabe dieser Erklärung verspricht der Verletzer, sein rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe an den Urheber zu zahlen. Weiterhin wird der Verletzer in der Abmahnung dazu aufgefordert, Auskunft zu erteilen und einen Schadensersatz zu bezahlen.

Der Verletzer wird in der Abmahnung immer zur Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren aufgefordert. Dem Urheber steht nämlich ein Kostenerstattungsanspruch in voller Höhe gegen den Verletzer zu. In der Abmahnung wird eine Frist von etwa 10 Tagen gesetzt. Sollte der Verletzer nicht reagieren, so droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.

Bei im Internet begangenen Verletzungshandlungen gilt der sog. „fliegende Gerichtsstand“, d.h. der Urheber kann sich quasi das Gericht aussuchen, welches die für ihn günstigste Rechtsprechung vertritt. Der Verletzer muss nicht an seinem Wohnsitz verklagt werden.


Die strafrechtliche Folgen für den Urheberrechtsverletzer
Bei Urheberrechtsverletzungen drohen neben Ansprüchen des Urhebers auch strafrechtliche Folgen. Im Urhebergesetz sind nicht nur zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen geregelt, sondern auch Straf- und Bußgeldvorschriften. § 106 UrhG lautet:

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Im Falle ordnungswidrigen Handelns kommen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR in Betracht (§ 111a UrhG).


Im Falle einer Urheberrechtsverletzung empfehle ich Ihnen folgendes:

1. Die Beweissicherung
Sichern Sie die Beweise. Speichern Sie sich die entsprechenden Websites ab oder drucken Sie diese aus. Achten Sie darauf, dass bei Ausdrucken Zeit und Datum mit angegeben sind. Wird beispielsweise von eBay eine Angebotsseite nach Meldung eines rechteverletzenden Angebotes gelöscht, so ist dieses nicht mehr aufrufbar.


2. Keine direkte Kontaktaufnahme zum Verletzer
Aus meiner bisherigen Beratungspraxis kann ich sagen, dass eine direkte Kontaktaufnahme zum Verletzer nicht empfehlenswert ist. Urheberrechtsverletzungen werden häufig nicht ernst genommen und eher als eine Bagatelle angesehen. Die Verletzer sind häufig uneinsichtig und können schnell beleidigend werden. Das müssen Sie sich wirklich nicht bieten lassen. Zudem spielt der Zeitfaktor eine große Rolle. Wird zu lange abgewartet, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, so spricht dies gegen eine Eilbedürftigkeit. Im Falle der Beantragung einer einstweiligen Verfügung ist dies von Bedeutung.

3. Beauftragung
Lassen Sie sich von mir beraten. Schicken Sie mir die Unterlagen, welche die Urheberrechtsverletzung dokumentieren vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer entweder

- per Fax an: 02571 - 921 899 9
- per E-Mail als Scan an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
- per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven

Durch das Zusenden der Unterlagen entstehen Ihnen bei mir noch keine Kosten.
Ich werde Sie bei der ersten Kontaktaufnahme über die anfallenden Kosten informieren. Erst dann müssen Sie entscheiden, ob Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen möchten.


4. Zeitpunkt des Verstoßes
Sollten Sie die begangene Urheberrechtsverletzung am Wochenende, einem Feiertag oder erst nach meinen offiziellen Bürozeiten (Mo. bis Fr. 9:00 - 13:00 Uhr, Mo. bis Do. 14:00 - 18:00 Uhr, Fr. 14:00 - 16:00 Uhr) feststellen, so können Sie mich in ganz dringenden Fällen auch direkt über die Rufnummer 0160 - 55 63 918 erreichen. Ich helfe Ihnen sofort weiter.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.


Hinweis
Vorstehenden Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.
 

 

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Verhalten Sie sich richtig!

Wenn Sie eine Abmahnung (z.B. wegen Filesharing, eines Wettbewerbsverstoßes, einer Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung, Geschmacksmusterverletzung oder Sonstigem) erhalten haben, dann sollten Sie diese in jedem Falle ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Gehen Sie aber auf die Forderungen des Abmahners auch nicht voreilig ein, ohne die Angelegenheit von einem Spezialisten geprüft zu haben. 

Wir blicken inzwischen auf weit über 3.000 Abmahnungen zurück, die wir sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite geführt haben. Wenn jemand die Fallstricke, Tricks und die Denkweise des Abmahners kennt, dann sind wir das. Wir beherrschen das Institut der Abmahnung und können Sie optimal beraten. Tausende Mandanten wurden bereits von uns erfolgreich gegen eine Abmahnung verteidigt.

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Das sagen unsere Mandanten über uns:

Mandantenmeinungen

D. Backhaus: Der Updateservice ist für mich unverzichtbar. Ich bezahle lieber für den Updateservice, als für Abmahnungen. Seitdem ich mit Ihnen zusammenarbeite habe ich keine Abmahnung mehr erhalten. Die Updates sind kompakt, nachvollziehbar und schnell umsetzbar. Den Rechtskram überlasse ich gern Ihnen, da ich meine Zeit für meine Kunden benötige. Absolut empfehlenswert. Ein MUSS für jeden Onlinehändler.

Sascha Tichai: Wir sind seit cirka 3 Jahren als Mandant bei der Kanzlei Gerstel und sind mit der Arbeit hoch zufrieden. In der Anfangszeit hatten wir uns rechtlich durch andere Anwälte beraten lassen. Allerdings war dieses oftmals nicht so gut, wie es hätte sein sollen. Früher hatten wir öfters mit Abmahnungen zu kämpfen. Seitdem wir bei der Kanzlei Gerstel sind und durch den Updateservice unseren Shop usw. immer auf dem neusten Stand haben gehört dies der Vergangenheit an. Ich fühle mich hier gut aufgehoben und ehrlich und fair beraten und kann diese Kanzlei nur jedem Onlinehändler empfehlen.

J.F.: Als neu angefangener Onlinehändler habe ich mich von Anfang an von der Kanzlei Gerstel beraten lassen. Da wir mit einer Vielzahl von Onlinehändlern in unserem Segment kämpfen müssen, die sich nicht an die geltenden Gesetze halten steht uns die Kanzlei Gerstel hier als zuverlässiger Partner zur Seite. Wir fühlen uns bei unserer aktiven Abmahntätigkeit hier immer sehr gut beraten, so dass wir keinen Wettbewerbsnachteil mehr haben und konkurenzfähiger sind.

FLUPI Discount LTD: Wir arbeiten mit Herrn Gerstel seit rd. 3 Jahren zusammen. Schon nach dem ersten Gespräch war klar, dass er der "Richtige" ist. Es war jedoch nicht nur die Sympathie entscheidend sondern sein umfassender Durchblick in komplexen Rechtsfragen sowie ein hohes Niveau an Kenntnis der geltenden Rechtsprechung in Wettbewerbs- fragen. ... Ein zugesagter Rückruf erfolgt immer zeitnah, so dass bei engen Fristen sofort reagiert werden kann. Man fühlt sich einfach wohl und gut aufgehoben.

M. Malinowski: Seit der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Gerstel sind wir gegenüber Attacken unserer Wettbewerber bestens gewappnet. Die Schnelligkeit und Komplexität des Internets überforderte unseren damaliger „Offline-Anwalt“ und sorgte bei mir für schlaflose Nächte. Vor allem für Newbies kann ich eine klare Empfehlung für den Updateservice aussprechen. Seitdem die Kanzlei Gerstel für unsere Rechtssicherheit im Shop und den anderen Verkaufsplattformen geradesteht, kümmere ich mich wieder ums verkaufen.

Norbert Loga, Geschäftsführer des VSLW e.V.: Nach über 28 jähriger Erfahrung in der Zusammenarbeit mit vielen, vielen Rechtsanwaltskanzleien muss ich sagen: 1A in allen Punkten! Herr Gerstel ist kompetent, fleißig und – vor allem –erfolgreich! Aber was nützt einem der beste Anwalt, wenn ein Chaotenteam im Büro regiert? Sein Team ist stets hilfsbereit, freundlich und gut organisiert. Da kann sich so manche große, namhafte Rechtsanwaltskanzlei „eine Scheibe von abschneiden“.

big-multimedia: Hier bekomme ich gut geplante Rechtssicherheit und einen durchdachten Updateservice, dadurch ist mein Onlinehandel immer auf der gesetzlich sicheren Seite. Auch meine Rechte für faires Handeln werden zuverlässig durchgesetzt. Auf das Team der Kanzlei Gerstel kann man sich verlassen.  Mit der Arbeit von Herrn Gerstel und seinem Team bin ich sehr zufrieden und empfehle die Kanzlei gern weiter.

Rene Wendt: Früher haben wir von verschiedenen Mitbewerbern Abmahnungen erhalten, die Zeit und unser Geld gekostet haben, weil wir unsere eigenen AGB selber erstellt hatten. Wir dachten immer: - Wir brauchen keinen Anwalt - weil wird schon irgendwie  funktionieren, das mit den eigenen AGB. Seit der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Gerstel sind wir bestens gegen Attacken von Mitbewerbern geschützt und das beste ist, dieser Service kostet weniger als ständig Abmahnungen zu erhalten.

Martin Piontkowski: Der Updateservice kann sich sehen lassen: Rechtssicherheit für einen günstigen Preis! Seit über einem Jahr arbeiten wir mit der Kanzlei Gerstel zusammen und hatten seither keine Abmahnung mehr. Man wird rechtszeitig über neue Änderungen der Gesetze informiert – sofort mit den passenden AGB-Texten, die man lediglich ersetzen muss. Auch bei Fragen aller Art wurde uns immer kompetent und schnell weiter geholfen. Absolut empfehlenswert!

Alle Mandantenmeinungen

 


 
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Behelfen Sie sich nicht mit Muster AGB oder AGB Vorlagen. Setzen Sie die AGB aus dem Muster oder den AGB-Vorlagen nicht korrekt um, dann droht möglicherweise wegen dieser AGB eine Abmahnung. Achten Sie daher darauf, dass Ihre AGB für den Onlinehandel rechtssicher sind, damit Sie keine Abmahnung erhalten..


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Alle Rechtstexte sind sofort einsetzbar.

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Unser Tipp für eBay Händler:
Achten Sie darauf, dass bei eBay Ihre Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung im Feld „Widerrufs- oder Rückgabebelehrung“ hinterlegt ist, damit diese auch über Wap-eBay erreichbar ist.

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Eine rechtssichere aktuelle Widerrufsbelehrung für eBay stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ihre eBay AGB sollten Sie ebenfalls in dem von eBay vorgesehenen Feld platzieren. Machen Sie im Feld „Rechtliche Informationen des Anbieters“ bei eBay vollständige Angaben.

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Bitte verwenden Sie in Ihrem Onlineshop niemals die gleichen AGB wie bei eBay!

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Was leider sehr viele nicht wissen: Es gibt bei Onlineshop AGB Besonderheiten zu beachten (Stichwort „Vertragsschluss“)!

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Verkaufen Sie in Ihrem Onlineshop z.B. hochwertige Ware mit einem Warenwert von stets über 40 EUR? Dann sollten Sie darüber nachdenken Ihren Kunden anstelle eines Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht einzuräumen. Wussten Sie, dass Sie beim Rückgaberecht Ihre Ware immer vom Kunden zurückerhalten? Das Rückgaberecht kann nämlich nur durch Rücksendung ausgeübt werden, während beim Widerrufsrecht bereits eine kurze E-Mail an den Händler genügt.

Unser Tipp für Shopbetreiber:
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Kunden in deutlich gestalteter Form über das ihnen zustehende Widerrufs- oder das Rückgaberecht belehren. Erstellen Sie am besten immer neben dem Link Unsere AGB einen separaten sprechenden Link mit der Aufschrift Widerrufsbelehrung, oder falls Sie eine Rückgabebelehrung verwenden mit der Aufschrift Rückgabebelehrung. Eine Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung nur in Ihren Shop AGB ohne separaten Hinweis genügt nicht dem Deutlichkeitsgebot.

Keine Abmahnung durch sichere AGB vom Anwalt 
Falsche Onlineshop AGB sind oft Gegenstand einer Abmahnung im Internet. Riskieren Sie keine Abmahnung wegen Ihrer Onlineshop AGB. Verwenden Sie im Onlineshop nur aktuelle sichere AGB, damit Sie keine Abmahnung wegen unzulässiger AGB Klauseln erhalten.

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