angemessene Vertragsstrafe, Abmahnkosten: Landgericht Leipzig, Urteil vom 5.1.2012, AZ.: 05 O 1446/11
Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Welche Vertragsstrafe ist angemessen, wenn gegen eine Unterlassungserklärung nach hamburger Brauch erstmals verstoßen wird?
Nachfolgendes Urteil des LG Leipzig, Geschäftsnummer 05 O 1446/11 vom 05.01.2012 beschäftigt sich mit genau dieser Frage. Es geht um eine verwirkte Vertragsstrafe und zu erstattende Abmahnkosten. Im Ergebnis hat das Gericht 500 EUR pro Verstoß zugesprochen und Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR.
Hier die Einzelheiten:
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Ein juristisches Leckerli zum Jahresbeginn
Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr 2012 ! Gleich zum Jahresbeginn möchte ich Ihnen ein ganz besonderes juristisches Leckerli - mein Highlight aus 2011 - präsentieren.
Ein Nichtjurist könnte nachfolgende Ausführungen möglicherweise für eine juristische Raffinesse, eine brilliante Meisterleistung, halten. Der Verfasser muss ohne jeden Zweifel ein begnadeter Jurist sein, welcher mit Herzblut engagiert ist. Prädestiniert für das schier Unmögliche, einfallsreich, erfinderisch, gelehrig, genial, gescheit, ideenreich, intelligent, klug, kreativ, originell, geistreich, aufnahmefähig, begabt, blitzgescheit, hellwach und scharfsinnig muss dieser Jurist sein. Für alle Matrix-Fans: Der Verfasser ist "Der Auserwählte!" unter den Juristen.
"Nachdem die Beklagten nach Auskunft des Vertreters der Klägerin alle bisherigen Kosten bezahlt haben, das sind 2.923,60 Euro (...), entspricht es billigem Ermessen, nun auch einmal der Klägerin die Kosten aufzuerlegen. Das Verfahren ist kostenmäßig bislang einseitig und wohl auch einmalig günstig für die Klägerin verlaufen; vor allem aus Kostensicht. Billigem Ermessen entspricht es deshalb, diese Schieflage nun wenigstens durch die jetzt noch zu treffende Kostenentscheidung auszugleichen und der Klägerin die Kosten aufzuerlegen."
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Rechtsmissbrauch bei Retourkutschenabmahnung, die nicht weiterverfolgt wird - LG Bochum, Urteil v. 12.10.2011, I-13 O 57/11
Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Auf eine Abmahnung folgt meist auch eine Gegenabmahnung. Das ist möglich, wenn sich auch der Abmahnende wettbewerbswidrig verhält. Eine Gegenabmahnung kann aber dann als rechtsmissbräuchlich gewertet werden, wenn Sie lediglich dazu dient, einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Abmahner entstehen zu lassen. In einer aktuellen Auseinandersetzung hatte der ursprünglich Abgemahnte gegenüber seinem Abmahner eine Gegenabmahnung ausgesprochen. Der Abmahner gab keine Unterlassungserklärung ab. Der Abmahnende verfolgt seine Gegenabmahnung nicht weiter. Der Abmahner klagte sodann die ihm entstandenen Kosten der Abmahnung vor dem LG Bochum ein. Im Klageverfahren erklärte dann der Abgemahnte die Aufrechnung mit seinem angeblich bestehenden Kostenerstattungsanspruch aus der ausgesprochenen Gegenabmahnung. Hier die Einzelheiten:
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DROHENDE ABMAHNGEFAHR: Sie müssen ab dem 5.11.2011 die neue Widerrufsbelehrung 2011 verwenden
Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Neue Widerrufsbelehrung 2011: Denken Sie daran, bis zum 5.11.2011 Ihre Widerrufsbelehrung geändert zu haben. Ab diesem Tag kann die Verwendung der alten Belehrung abgemahnt werden! Die neue Widerrufsbelehrung lassen wir Ihnen gern zukommen.
Ändern Sie die Widerrufsbelehrung nicht, dann droht Ihnen möglichweise eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Der Startschuss für die Abmahner fällt am 5.11.2011.
Betroffen ist der gesamt Fernabsatz. Handeln Sie z.B. bei eBay und Amazon, dann müssen Sie bei eBay Ihre Widerrufsbelehrung ändern und Ihre Widerrufsbelehrung bei Amazon natürlich auch. Verwenden Sie anstelle einer Widerrufsbelehrung eine Rückgabebelehrung, dann gilt vorstehendes entsprechend.
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Streit um Lichtbilder: Urteil des Landgericht München I vom 18.09.2008 - 7 O 8506/07
Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wer die Lichtbilder Dritter unberechtigt nutzt, kann auf Auskunft-, Unterlassung- und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Günstiger dürfte es sein, eigene Lichtbilder zu fertigen. Vorliegend ging es um 6 Lichtbilder. Die Einzelheiten:
"erlässt das Landgericht München I, 7. Zivilkammer, durch den Vorsitzenden Richter XXXXX den Richter am Landgericht XXXXX und den Richter am Landgericht XXXXX aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26.6.2008 folgendes Schlussurteil:
1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte € 10.460,- zu bezahlen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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Filesharing-Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 28.06.2011 - 36A C 172/10
Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Beim Filesharing erwischt? Abmahnung wegen Filesharing erhalten. Dann sollten Sie sich dringend anwaltlich beraten lassen. Ohne Beratung könnte Ihnen möglicherweise eine ähnliches Schicksal drohen, wie diesem Abgemahnten. Die Einzelheiten.
"erlässt das Amtsgericht Hamburg durch den Richter, am Landgericht XXX am 27.06.2011 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 02.03.2011 folgendes Urteil
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.379,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.08.2010 zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin wegen der unberechtigten öffentlichen Zugänglichmachung des geschützten Musikalbums XXXXX des Künstlers XXXXX Schadensersatz in Höhe von 2.250,-- € nebst Zinsen daraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.08.2010 zu zahlen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Unterlassung und Ersatz von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren wegen Filesharings von Musik: Urteil des Landgerichts Köln vom 21.04.2011 - 28 O 596/09
Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Abmahnung erhalten? Aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben? Sie haben Fragen zur Unterlassungserklärung? Sie haben von einer modifizierten Unterlassungserklärung gelesen. Sie wollen aber auf gar keinen Fall ein Schuldeingeständnis abgeben? Wir helfen, damit es erst gar nicht zu einem teuren Gerichtsverfahren wie nachfolgendem kommt. Hier war der Abgemahnte offensichtlich schlecht beraten. Die Einzelheiten:
"hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln im schriftlichen Verfahren mit Schriftsatzfrist bis 31.03.2010 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht XXXXX, den Richter am Landgericht XXXXX und die Richterin XXXXX für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, die Musikaufnahmen XXXXX und XXXXX des Künstlers XXXXX auf einem Computer für den Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen über das Internet bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder machen zu lassen.
2. an die Klägerin 1.379,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.09.2009 zu zahlen.
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Höhe der durchsetzbaren Ersatzansprüche: Beschluss des Landgerichts Düsseldorf - 12 O 277/10 - vom 28.01.2011
Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Die Rasch Rechtsanwälte drängen nochmals zur außergerichtlichgen Einigung. Diesmal wird ein Beschluss des LG Düsseldorf beigelegt, welchem angeblich die Höhe der durchsetzbaren Ersatzansprüche entnommen werden könne. Hier die Einzelheiten: "hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf am 28.01.2011 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht XXXXX, den Richter am Landgericht XXXXX und die Richterin XXXXX beschlossen:
Der Beklagten wird Prozesskostenhilfe mit Wirkung ab Antragstellung bewilligt in Bezug auf die Rechtsverteidigung gegen den angekündigten Antrag der Klägerin, soweit der Antrag einen Betrag von 5.380,80 € übersteigt. Im Rahmen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird der Beklagten Rechtsanwalt XXXXX zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz beigeordnet.
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Verstoß gegen Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch löst Vertragsstrafe von 100 EUR aus - AG Senftenberg, Urteil vom 11.10.2011, 22 C 17/11
Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
An eine Unterlassungserklärung sind Sie 30 Jahre gebunden. Es kommt schließlich ein Unterlassungsvertrag zustande. Kommt es zu einem Verstoß, dann wird eine Vertragsstrafe fällig, die der Unterlassungsgläubiger erhält. Aber welche Vertragsstrafe ist angemessen? Diese Frage stellt sich immer dann, wenn eine Unterlassungserklärung nach sogenannten Hamburger Brauch vorliegt, die Vertragsstrafe also zunächst in das billige Ermessen des Unterlassungsgläubigers gelegt wird. In einem aktuellen Urteil des Amtsgericht Senftenberg musste sich das Gericht mit genau dieser Frage befassen. Im Ergebnis hielt das Gericht 100 EUR für angemessen. Hier die Einzelheiten:
"hat das Amtsgericht Senftenberg auf die mündliche Verhandlung vom 20.09.2011 durch Direktorin des Amtsgerichts XXXXX für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 100,00 € Vertragsstrafe nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.11.2010 zu zahlen.
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1,5 Geschäftsgebühr bei Kosten einer Abmahnung angemessen - Urteil Landgericht Bochum I-13 O 99/11
Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Welche Kosten hat der Abgemahnte im Falle einer berechtigten Abmahnung zu erstatten? Ist eine 1,3 oder 1,5 Geschäftsgebühr angemessen? 15.000 EUR Streitwert zu hoch? Das Landgericht Bochum hatte sich genau mit diesen Fragen zu befassen. Hier die Einzelheiten:
"hat die 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum im schriftlichen Verfahren am 05.10.2011 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht XXXXX, Handelsrichterin XXXXX und Handelsrichter XXXXX für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 869,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2011 zu zahlen.
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Rechtssicherer Verkauf von sonstigen Waren im Fernabsatz
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Rechtssicherer Verkauf auf dem Onlinemarktplatz MeinPaket.de
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Rechtssicherer Verkauf auf dem Onlinemarktplatz Avocadostore
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Rechtssicherer Verkauf auf dem Onlinemarktplatz DaWanda
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Rechtssicherer Verkauf auf dem Onlinemarktplatz Elimbo
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Rechtssicherer Verkauf auf dem Onlinemarktplatz AuVito
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AuVito AGB vom Fachanwalt, Widerrufsbelehrung für AuVito, richtiges Impressum auf dem Onlinemarktplatz AuVito, Datenschutzerklärung speziell für AuVito. Hier sind Sie genau richtig. Wir schützen Onlinehändler auf dem Onlinemarktplatz AuVito vor einer Abmahnung!
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Rechtssicherer Verkauf auf dem Onlinemarktplatz Kauflux
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Rechtssicherer Verkauf auf dem Onlinemarktplatz Hood
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Hood AGB vom Fachanwalt, Widerrufsbelehrung für Hood, richtiges Impressum auf dem Onlinemarktplatz Hood, Datenschutzerklärung speziell für Hood. Hier sind Sie genau richtig. Wir schützen Onlinehändler auf dem Onlinemarktplatz Hood vor einer Abmahnung!
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Rechtssicherer Verkauf auf dem Onlinemarktplatz Yatego
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Rechtssicherer Verkauf auf dem Onlinemarktplatz Amazon
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Amazon AGB vom Fachanwalt, Widerrufsbelehrung für Amazon, richtiges Impressum auf dem Onlinemarktplatz Amazon, Datenschutzerklärung speziell für Amazon. Hier sind Sie genau richtig. Wir schützen Onlinehändler auf dem Onlinemarktplatz Amazon vor einer Abmahnung!
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Rechtssicherer Verkauf im eigenen Onlineshop
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Onlineshop AGB vom Fachanwalt, Widerrufsbelehrung für Ihren Onlineshop, richtiges Impressum im Onlineshop, Datenschutzerklärung speziell für Ihren Onlineshop. Hier sind Sie genau richtig. Wir schützen Onlinehändler vor einer Abmahnung. Der rechtssichere Onlineshop!
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Rechtssicherer Verkauf auf dem Onlinemarktplatz eBay
Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
eBay AGB vom Fachanwalt, Widerrufsbelehrung für eBay, richtiges Impressum auf dem Onlinemarktplatz eBay, Datenschutzerklärung speziell für eBay. Hier sind Sie genau richtig. Wir schützen gewerbliche Verkäufer auf dem Onlinemarktplatz eBay vor einer Abmahnung! Eine Abmahnung kann teuer werden, wenn Sie bei eBay nicht alles richtig darstellen. Schützen Sie sich und Ihren Shop vor einer Abmahnung durch Wettbewerber und handeln Sie rechtssicher bei eBay.
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Abmahnfalle Klimageräte: LG Bochum, I-14 O 160/11, Beschluss vom 9.9.2011
Rechtsanwalt Andreas Gerstel | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Verkäufer von Klimageräten (Klimaanlagen) sollten dringend prüfen, ob Ihre Verkaufsanzeigen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Es kommt nicht nur auf die vollständige Reihenfolge, sondern auch auf die korrekte Bezeichnung der Angaben an. Fehlt etwas, oder werden unzutreffende Begriffe verwendet, droht eine Abmahnung. Verkaufen auch Sie Klimageräte, dann sollten Sie handeln. Andernfalls könnte es Ihnen ähnlich ergehen, wie diesem Händler:
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